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Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) tritt 2020 in Kraft

Das BBiG mit seiner Novelle aus dem Jahr 2005 kommt langsam in die Jahre

Im Jahr 2005 wurde das Berufsbildungsgesetz letztmalig vollständig novelliert (Berufsbildungsreformgesetz 2005). Heutige Selbstverständlichkeiten der betrieblichen Erstausbildung wurden damals erstmalig beschlossen oder bereits existierende Regelung in ihrem Wortlaut weiter geschärft. Folgende Veränderungen brachte der Gesetzgeber beispielsweise seinerzeit auf den Weg:

  • zeitlich befristete Ausbildungsabschnitte im Ausland wurden erstmals als Teil einer anerkannten Berufsausbildung im dualen System behandelt
  • Aufhebung vormals starrer Grenzen sowohl zwischen betrieblicher und schulischer Berufsausbildung als auch zwischen Aus- und Fortbildungen
  • Schaffung neuer Möglichkeiten der Anrechnung berufsschulischer Vorbildung
  • Zulassung berufsschulischer Absolventen zur Kammerprüfung
  • Stärkung der Berufsausbildung in Teilzeit
  • Prüfung und Zertifizierung von Zusatzqualifikationen, die über das Ausbildungsberufsbild hinaus vermittelt werden (Teile einer Aufstiegsfortbildung können seither bereits während der Erstausbildung absolviert werden).

Das BBiG in seiner Fassung aus dem Jahre 2005 lässt sich hier noch einmal einsehen: https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Berufsbildungsgesetz.pdf

Anfang 2020 kommt nun das neue BBiG

Entsprechend dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll zum 01. Januar 2020 eine Teil-Novellierung des BBiG in Kraft treten. Als zentrale Veränderungen werden hierbei genannt:

  • Stärkung und Weiterentwicklung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung
  • Mindestvergütung für Auszubildende
  • Verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung
  • Verbesserte Rahmenbedingungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie für ein attraktives Ehrenamt.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer berufsbegleitender Angebote der Aufstiegsfortbildung ist vor allem der erste Punkt besonders interessant!

Aufstiegsfortbildung heisst jetzt „höherqualifizierende Berufsbildung“

Die in diesem Verständnis angebotenen Fortbildungen, die oft auf dem gleichen Niveau sind wie ein Studium, sind der Weg zum beruflichen Aufstieg. Als Kernstück der Novelle werden nun einheitliche Abschlussbezeichnungen eingeführt:

  • „Geprüfter Berufsspezialist“,
  • “Bachelor Professional“ und
  • „Master Professional“.

Der „Meister“ wird dabei nicht abgeschafft, sondern durch die Verbindung mit den einheitlichen, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen gestärkt. Zugleich zeigen die neuen Bezeichnungen: Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig!

Die eo ipso personal- und organisationsberatung GmbH bietet seit vielen Jahren sehr erfolgreich Lehrgänge im Bereich der Personalwirtschaft an, die zu den neuen, qualifizierten Abschlüssen führen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

 

Eine gute Zusammenfassung zu den Änderungen in der Neuauflage des BBiG 2020 finden Sie in dem folgenden Video:

Quelle: https://www.bmbf.de/de/das-berufsbildungsgesetz-bbig-2617.html

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