In den USA sind „Diversity Awareness Certificates“ seit langer Zeit Standard. Bei der Bewerbung um Aufträge müssen Unternehmen nachweisen, dass sie und ihre Subunternehmen nicht diskriminieren. Auch in Deutschland verlangen insbesondere öffentliche Verwaltungen den Nachweis darüber, dass die Bieter:innen für Aufträge „Diversity Standards“ erfüllen. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist nun eine weitere gesetzliche Grundlage für Diversity Standards hinzugekommen. Unternehmen müssen nach LkSG offenlegen, ob
Der Nachweis, dass Verantwortliche des Unternehmens in den Grundlagen des Diversity Managements geschult sind und Diversity Bewusstsein in der Belegschaft aktiv gefördert wird, ist zur Standardanforderung an Unternehmen geworden.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt „Diversity Awareness“ über alle Stationen der Geschäftstätigkeit. Unternehmen müssen Einfluss auf die Verursacher:innen von Diskriminierungen nehmen und bei Diskrimminierung in der Lieferkette aktiv einschreiten. Risikomanagement, Prävention und Abhilfe bei Diskriminierung müssen zum Handlungsstandard werden.
Aber auch im „normalen“ Berufsleben ist die Diversity Awareness zu schärfen. Das Bewusstsein für die Belange der Beschäftigten, die Erwartungen von Bewerbern, die Anforderungen der Kunden und aller weiteren Stakeholder sind mit einem Diversity Awareness Training zu schärfen.
Die Teilnehmenden am Diversity Awareness Training …
Das Seminar „Diversity Awareness Training“ vermittelt das Bewusstsein für Vielfalt, Antidiskriminierung, die aktive Nutzung von Vielfalt und informiert über Möglichkeiten, Diversity Awareness aktiv zu vermitteln.
Info folgt
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Das Diversity Awareness Training richtet sich an Diversity Beauftragte, Fach- und Führungskräfte der Personalarbeit, Mitarbeitende der Unternehmenssteuerung, Corporate Governance, CSR-Beauftragte und Mitarbeitende der Beschaffungsabteilungen und der Vergabestellen in der öffentlichen Verwaltung.
860,– EUR zzgl. gesetzl. MwSt.
In den Seminargebühren enthalten sind: