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AGB

Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung die aktuell gültigen AGB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung zur Teilnahme an einer Veranstaltung der eo ipso personal- und organisationsberatung gmbh.

Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Teilnahme an Seminaren, Workshops, Lehrgängen und Coaching-Sitzungen.

1. Vertragsschluss

Anmeldungen sind verbindlich und können grundsätzlich persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder E-Mail vorgenommen werden. Anmeldungen zu berufsbegleitenden Bildungsangeboten mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei einer anderen Institution müssen schriftlich erfolgen und vor Lehrgangsbeginn bei der eo ipso personal- und organisationsberatung GmbH (Bildungsträger) eingegangen sein. Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs entgegengenommen, bearbeitet und bestätigt. Mit Zugang der Anmeldungsbestätigung beim/bei der Teilnehmer/in kommt zwischen diesem/dieser und dem Bildungsträger ein (Dienstleistungs-) Vertrag zustande. Die Bestätigung erfolgt in der Regel spätestens bis drei Tage vor Kurs, Lehrgangs- oder Seminarbeginn.

2. Leistungsgegenstand

Der Vertragsschluss erfolgt über die Teilnahme an einem durch den Bildungsträger selbst oder durch ihn im Auftrag durchgeführten Kurs, Lehrgang oder ein Seminar (Bildungsangebot), den bzw. das der Bildungsträger in seinem Bildungsprogramm oder anderen von ihm eingesetzten Medien bewirbt.

3. Widerrufsrecht
Bitte beachten Sie unsere gesonderten Informationen zum Widerrufsrecht.

4. Teilnahmegebühren – Kosten – Bezahlung

Die Kosten für die Teilnahme richten sich jeweils nach Dauer und Inhalt des einzelnen Bildungsangebots und können dem Bildungsprogramm oder anderer vom Bildungsträger eingesetzten Medien entnommen werden. Die Kosten der Teilnahme werden mit Vertragsschluss fällig. Sie sind nach Rechnungsstellung je nach gewünschter Zahlungsweise entweder vor Beginn des einzelnen Bildungsangebots durch den/die Teilnehmer/in an den Bildungsträger zu überweisen. Eine Forderungsabtretung an Dritte ist ausgeschlossen.

5. Rücktritt durch den Bildungsträger

Der Bildungsträger kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der/die Dozent/in ausfällt. In diesen Fällen ist der Bildungsträger verpflichtet, den/die Teilnehmer/in unverzüglich über den Rücktritt zu informieren und etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen eines Rücktritts durch den Bildungsträger sind ausgeschlossen.

6. Kündigung – Abmeldung

Abmeldungen sind bis zu zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn kostenfrei möglich; erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt oder erscheint der/die angemeldete Teilnehmer/-in nicht zur Veranstaltung oder kündigt während der laufenden Maßnahme, so werden trotzdem die vollen Kosten der Teilnahme fällig. Bei berufsbegleitenden Bildungsangeboten mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer anderen Institution, die eine Laufzeit von mehr als einem Ausbildungsabschnitt haben, ist die Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Danach sind diese Bildungsangebote frühestens zum Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts und dann jedes Mal zum Ende der weiteren Ausbildungsabschnitte jeweils mit einer Frist von vier Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren für Ausbildungsabschnitte, die fristgemäß gekündigt wurden, werden zurückerstattet.
In Ausnahmefällen ist ein Dozierendenwechsel oder eine Änderung des Veranstaltungsablaufs notwendig. Änderungen dieser Art berechtigen weder zur Kündigung noch zur Minderung des Teilnahmeentgelts.

Für Maßnahmen im Auftrag der Agentur für Arbeit:
Dem/Der Teilnehmer/in wird ein Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass die Maßnahme nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III oder SGB II) nicht anerkannt wird und eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III oder SGB II) nicht möglich ist. Ihm/Ihr entstehen in diesem Fall keine Kosten. In Fällen in denen der/die Teilnehmer/in selbst keine individuelle Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III oder SGB II) erhält, gilt: Die Anmeldung kann jederzeit bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen kostenfrei zurückgezogen werden.

7. Besondere Vereinbarungen für Bildungsangebote mit Anwesenheitspflicht (im Auftrag der Arbeitsverwaltung)

Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, an den nach dem Lehrplan vorgeschrieben Unterrichtsstunden teilzunehmen, die Zwischen- und Abschlussprüfungen wahrzunehmen sowie die Anweisungen des Lehrgangsleiters, der Dozenten und der Verantwortlichen des Bildungsträgers zu befolgen. Bei einer Verhinderung des Unterrichtsbesuchs ist dem Bildungsträger eine schriftliche Abwesenheitsanzeige vorzulegen. Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich darüber hinaus, unverzüglich die Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit/ARGE) und den Bildungsträger zu benachrichtigen, falls er/sie aus dem Kurs ausscheidet.

8. Sonstige Verpflichtungen der Vertragspartner

Jede Änderung der Anschrift hat der/die Teilnehmer/in dem Bildungsträger unverzüglich mitzuteilen. Der Bildungsträger verpflichtet sich, ausgenommen bei höherer Gewalt, alle Voraussetzungen für einen geordneten Ablauf des Unterrichts durch qualifizierte Dozenten zu gewährleisten sowie die Abschlussprüfung durch einen Prüfungsausschuss und bei berufsbezogenen Bildungsangeboten den Erwerb eines Zertifikats sicherzustellen. Dabei hat der/die Teilnehmer/in auf Grund dieses Vertrages alleine noch keinen Anspruch auf Zulassung zu einem Bildungsangebot mit Zugangsvoraussetzungen sowie auf Zulassung oder Ablegung einer Prüfung.

9. Haftung

Für alle Unfälle, Verluste und Schäden, die Teilnehmern am Bildungsangebot des Bildungsträgers entstehen kann keine Haftung übernommen werden. Für Beschädigungen an Einrichtungen des Unterrichtsraums haftet der/die Teilnehmer/in selbst für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen Schadensherbeiführung.

10. Unfallversicherung
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den Bildungsträger ist nur gegeben, wenn es sich um ein berufsbildendes Bildungsangebot handelt, das nicht durch den Arbeitgeber veranlasst oder finanziert ist. Der/Die Teilnehmer/in erhält vom Bildungsträger auch nur dann gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn er/sie nicht als selbständige/r Unternehmer/in tätig ist. Zuständige Berufsgenossenschaft für alle über den Bildungsträger abzuwickelnden Unfälle ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), Bezirksverwaltung Mainz, Postfach 41 08, 55031 Mainz. Die Kundennummer des Bildungsträgers bei der VBG lautet 01/2028/3634. Abgesichert sind nur mögliche Unfälle auf den direkten Wegen zur Bildungsstätte, Unfälle während des Unterrichts sowie gegebenenfalls Unfälle im Rahmen eines betrieblichen Praktikums. Sollte der/die Teilnehmer/in nicht über die dargestellten Fälle und auch nicht über seinen/ihren eigenen Arbeitgeber unfallversichert sein, steht es ihm/ihr frei, sich selbst über eine private Unfallversicherung abzusichern.

11. Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz

Bitte beachten Sie unsere gesonderten Informationen zum Datenschutz.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben keine Gültigkeit. Der/Die Teilnehmer/in erhält eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Ausfertigung des Vertrages.

Stand: 19.08.2010 [Änderungen vorbehalten.]

AGB`s zur Teilnahme an OLS (Online-Live-Schulungen)

Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) speziell zur Teilnahme an OLS (Online-Live-Schulungen) als pdf-download:

OLS-AGB zum download