
Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) tritt 2020 in Kraft
Im Jahr 2005 wurde das Berufsbildungsgesetz letztmalig vollständig novelliert (Berufsbildungsreformgesetz 2005). Heutige Selbstverständlichkeiten der betrieblichen Erstausbildung wurden damals erstmalig beschlossen oder bereits existierende Regelung in ihrem Wortlaut weiter geschärft. Entsprechend dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll nun zum 01.01.2020 eine Teil-Novellierung des BBiG in Kraft treten.